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uniVersa

VE 900 K

Selbstbehalt 900 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Zweibettzimmer
73 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

900 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder Laser(Lasik)-Operationen innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Psychotherapie

80%, max.

  • 2.600,-EUR im 1.-5. Kalenderjahr
  • 2.600,-EUR ab dem 6. Kalenderjahr alle 3 Jahre.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog:

  • Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Leibbinden und Kompressionsstrümpfe
  • bis 180,-EUR pro Jahr je für orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Heimdialysegeräte, Körperersatzstücke, Krankenfahrstuhl, elektronische Sprechhilfen, Blindenhund, Gehapparate, Gehstützen und Stützapparate
  • Miete von Überwachungsmonitoren für Säuglinge sowie Instandsetzung von Hilfsmitteln
  • lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
  • Hilfsmittel über 180,-EUR zu 100%, wenn über Vertragspartner des Versicherers gekauft oder gemietet, sonst 80%.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird
  • 80% für Behandlungskosten im europäischen und außereuropäischen Ausland.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
  • Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

80%, max.

  • 2.600,-EUR im 1.-5. Kalenderjahr
  • 2.600,-EUR ab dem 6. Kalenderjahr alle 3 Jahre.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Chirurgische persönliche Leistungen vom Chefarzt bis zum 5-fachen Satz.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

100 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Entfernung eines Implantats innerhalb von 3 Jahren nach einer Implantatversorgung oder eines extrem verlagerten oder retinierten Weisheitszahns durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen bis zum 5-fachen Satz der GOZ.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.100,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 7.700,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
  • 15.400,-EUR im 1.-7.Kalenderjahr
  • 15.400,-EUR ab dem 8.Kalenderjahr alle 3 Kalenderjahre.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz (außer bei Einzelkrone) erforderlich, sonst Erstattung zu 40%.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren