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VRK

ECO1000

Selbstbehalt 1.000 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
59 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

1000 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel und Verbandmittel zusammen bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500,-EUR pro Kalenderjahr zu 80%, darüber zu 100%.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Sprechhilfen, Geh- und Stützapparate, Prothesen, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, orthopädische Schuhe, Einlagen.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 1.500,-EUR für Hörhilfen
  • 1.500,-EUR für Rollstühle.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt oder einen Vertragsarzt des Versicherers erfolgt
  • 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (Erstbehandlung ist durch Erstbehandlungsrechnung zu belegen).

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und übliche ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen, Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Diphtherie und Zeckenbiss.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: allgemeine zahnärztliche Leistungen, konservierende und chirurgische Leistungen, ferner Behandlung bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums, Prophylaxe (einmal pro Kalenderjahr)
  • 60% für Zahnersatz, Kronen und Onlays: Prothetik und Implantate, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Kronen jeder Art und Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlung wie z.B. Wurzelbehandlungen und Provisorien. Implantate werden nur erstattet, wenn eine konventionelle Versorgung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Verblendungen für Kronen werden nur im Frontzahnbereich erstattet.
  • 80% für Kieferorthopädie für Personen bis zum vollendeten 21.Lebensjahr.
  • Material- und Laborkosten
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Kronen, Onlays, Inlays und Kieferorthopädie mit voraussichtlich mehr als 2.500,-EUR Rechnungsbetrag vor Behandlungsbeginn erforderlich.

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1.500 €
Zahnersatz
60 %
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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren