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Württembergische

A1_480, S3, Z2

Selbstbehalt 480 €
Zahnersatz 75 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
63 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

480 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

A1_480: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A1_480: Erstattet werden max.

  • 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.

Erstattet werden pro Auge max.

  • 500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-10.Versicherungsjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Psychotherapie

A1_480: 60 Sitzungen pro Versicherungsfall.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A1_480: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet,
  • ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
  • das Hilfsmittel nach einem Notfall bezogen wird
  • es sich um Perücken handelt.

Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre, max. 80%.

Bei wiederholtem Bezug eines Hilfsmittels kann der Versicherer verlangen, dass es über ihn bezogen wird. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre, max. 80%.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 150,-EUR für Allergikerbettwäsche innerhalb von 2 Versicherungsjahren
  • 4 Paar orthopädische Schuhe (70,-EUR Selbstbeteiligung) pro Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR für Perücken innerhalb von 2 Versicherungsjahren
  • 4 Paar Einlagen pro Versicherungsjahr.
Ärztliche Behandlung

A1_480: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren) durch Ärzte, die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

A1_480: Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
  • Schwangerschaftsvorsorge
  • max. 150,-EUR pro Versicherungsjahr für Präventionskurse.

Erstattet werden 100% für

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen
  • Grippeschutzimpfungen
  • Malariaprophylaxe.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

A1_480: 60 Sitzungen pro Versicherungsfall.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

75 %

Kieferorthopädie

75 %

Material- & Laborkosten

75 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. Bei Vorlage eines genehmigten Heil- und Kostenplanes weitere 15% Erstattung
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. Bei Wahl eines Kooperationspartners zu 80% bei Zahnersatz.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 800,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Wird bei Zahnersatz empfohlen.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren