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Württembergische

A2HS_960, S1S, Z3S

Selbstbehalt 960 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Einzelbettzimmer
77 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

960 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

A2HS_960: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A2HS_960: Erstattet werden max.

  • 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren
  • 500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge innerhalb von 10 Versicherungsjahren.
Psychotherapie

A2HS_960: 80% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall. 100% für 5 probatorische Sitzungen.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A2HS_960: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet,
  • ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
  • das Hilfsmittel nach einem Notfall bezogen wird
  • es sich um Perücken handelt.

Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre, max. 80%.

Bei wiederholtem Bezug eines Hilfsmittels kann der Versicherer verlangen, dass es über ihn bezogen wird. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre, max. 80%.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 150,-EUR für Allergikerbettwäsche innerhalb von 2 Versicherungsjahren
  • 4 Paar orthopädische Schuhe (70,-EUR Selbstbeteiligung) pro Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR für Perücken innerhalb von 2 Versicherungsjahren
  • 4 Paar Einlagen pro Versicherungsjahr.
Ärztliche Behandlung

A2HS_960: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen hausärztlich tätigen Internisten, Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Urologen, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt erfolgt
  • 70% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

A2HS_960: Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
  • Schwangerschaftsvorsorge.

Erstattet werden 100% für

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen
  • Grippeschutzimpfungen
  • Malariaprophylaxe.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu 500,-EUR pro Versicherungsjahr unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu 500,-EUR pro Versicherungsjahr beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

A2HS_960: 80% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall. 100% für 5 probatorische Sitzungen.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

60 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 50% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. Bei Vorlage eines genehmigten Heil- und Kostenplanes weitere 10% Erstattung
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. Bei Wahl eines Kooperationspartners zu 65% bei Zahnersatz.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Wird bei Zahnersatz empfohlen.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren