A1_0, S1, Z1
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 90 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen600 €
Alte Welt
Bisex
geschlossen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Erstattet werden
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl. 100% für 5 probatorische Sitzungen.
Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Geh- und Stützapparate, Körperersatzstücke, Sauerstoffkonzentrator, Herz-, Atemmonitor, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe. Ab 750,-EUR Zusage des Versicherers erforderlich, Miete geht vor Kauf.
Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Bei einer Notfallbehandlung während einer Reise werden 100% erstattet (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl. 100% für 5 probatorische Sitzungen.
Facharzt
Zweibettzimmer
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Max. 42 Tage pro Versicherungsjahr.
100 %
80 %
80 %
80 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Erstattet werden
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie von mehr als 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst erfolgt die Erstattung zu 40%.
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