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Württembergische

EKN 1200

Selbstbehalt 1.200 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Zweibettzimmer
76 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

1200 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 125,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Psychotherapie
  • 100% für 5 probatorische Sitzungen pro Versicherungsfall
  • 80% ab der 6. Sitzung
  • 60% ab der 31. Sitzung
  • 40% ab der 61. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • das Hilfsmittel nach einem Notfall bezogen wird oder
  • nach vorheriger Zusage oder
  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt.

Sonst werden 80% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 150,-EUR für Allergikerbettwäsche innerhalb von 5 Versicherungsjahren
  • 500,-EUR für orthopädische Schuhe
  • 550,-EUR für Perücken innerhalb von 4 Versicherungsjahren
  • 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr
  • 750,-EUR für alle anderen Hilfsmittel pro Versicherungsjahr.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin oder einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Bei chronischen Krankheiten mit behandlungsfreien Phasen wird die jeweilige Behandlungsphase als ein Versicherungsfall betrachtet (es wird einmalig die Notwendigkeit einer fortlaufenden Facharztbehandlung hinterlegt). Somit kann bei erneuter Behandlungsbedüftigkeit der Facharzt direkt in Anspruch genommen werden.
  • 100% für Vorsorgeuntersuchungen beim Urologen
  • 100% für eine Notfallbehandlung während einer Reise, sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie
  • 100% für 5 probatorische Sitzungen pro Versicherungsfall
  • 80% ab der 6. Sitzung
  • 60% ab der 31. Sitzung
  • 40% ab der 61. Sitzung.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Zu 70% bzw. 80%, wenn 3 bzw. 5 Jahre vor einer Zahnersatzmaßnahme eine jährliche Prophylaxe durchgführt wurde
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.-12.Monat
  • 2.000,-EUR im 1.-24.Monat
  • 3.000,-EUR im 1.-36.Monat
  • 4.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren