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Württembergische

ES

Selbstbehalt 0 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
52 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

0 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 125,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt.

80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Bei einer Notfallbehandlung während einer Reise werden 100% erstattet (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 42 Tage pro Versicherungsjahr.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

60 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: allgemeine zahnärztliche Leistungen, konservierende und chirurgische Leistungen, Parodontosebehandlung
  • 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen und Brücken, Prothesen, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie und die damit im Zusammenhang stehend Behandlung einschließlich der dazugehörigen angemessenen Material- und Laborkosten. Nicht erstattet werden Implantate und die hiermit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen.
  • 80% für Kieferorthopädie einschließlich der zugehörigen Material- und Laborkosten bei Kindern und Jugendlichen.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.Jahr
  • 1.000,-EUR im 1.-2.Jahr
  • 1.500,-EUR im 1.-3.Jahr
  • 2.000,-EUR im 1.-4.Jahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie von mehr als 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst erfolgt die Erstattung zu 40%.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren