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ottonova

BC100-10

Selbstbehalt 500 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Zweibettzimmer
76 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

500 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden max.

  • 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.

Erstattet werden pro Auge max.

  • 500,-EUR im 1.-24.Monat
  • 1.000,-EUR ab dem 25.Monat für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
Psychotherapie

90% für 25 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 75%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 500,-EUR kostet oder
  • ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
  • das Hilfsmittel zur Erstversorgung nach einem Unfall oder einem Notfall bezogen wird.

Sonst werden 75% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
  • 4.000,-EUR für Hörimplantate pro Ohr
  • 4 Paar orthopädische Schuhe innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Pro Paar 100,-EUR Selbstbeteiligung.
  • 2 Paar Einlagen innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden, die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Stehen keine schulmedizinischen Methoden zur Verfügung, werden auch von der Schulmedizin überwiegend nicht anerkannte Methoden erstattet.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • Glaukomvorsorge.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen.

Keine Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Psychotherapie

90% für 25 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 75%.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:

  • bis zum 5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet, zu 90% bei Wahl eines Kooperationspartners.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet, zu 90% bei Wahl eines Kooperationspartners. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung bis zum vollendeten 21.Lebensjahr 100% Erstattung.
  • Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Versicherungsjahr zu 100%, max. 125,-EUR pro Behandlung erstattet, zu 100% ohne Höchstbetrag bei Wahl eines Kooperationspartners.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.-12.Monat
  • 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
  • 2.000,-EUR im 1.-36.Monat
  • 4.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Zahn Heil- & Kostenplan

Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren