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ottonova

Business Class 2

Selbstbehalt 1.250 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Zweibettzimmer
78 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

1250 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:

  • bis zum 5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden max.

  • 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.

Erstattet werden pro Auge max.

  • 250,-EUR im 1.-12.Monat
  • 500,-EUR im 13.-24.Monat
  • 750,-EUR ab dem 25.Monat für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) nach vorheriger Zusage.
Psychotherapie

90% für 50 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 75%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 500,-EUR kostet oder
  • ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
  • das Hilfsmittel zur Erstversorgung nach einem Unfall oder einem Notfall bezogen wird.

Sonst werden 75% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
  • 4.000,-EUR für Hörimplantate pro Ohr
  • 4 Paar orthopädische Schuhe innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Pro Paar 100,-EUR Selbstbeteiligung.
  • 2 Paar Einlagen innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Innere- und Allgemeinmedizin, einen Arzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hausarzt, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Arzt für Psychotherapie und/oder Psychiatrie, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.

Alternativ kann der Concierge Service des Versicherers genutzt werden, der einer sofortigen Facharztbehandlung zustimmen kann.

  • 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Stehen keine schulmedizinischen Methoden zur Verfügung, werden auch von der Schulmedizin nicht anerkannte Methoden erstattet.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen.

Keine Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Psychotherapie

90% für 50 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 75%.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:

  • bis zum 5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

100 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu folgenden Sätzen:

  • bis zum 5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 7),

Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes erhöht sich die Erstattung auf 80%. Ab dem vollendeten 21.Lebensjahr ist zusätzlich für die letzten 3 Kalenderjahre eine professionelle Zahnreinigung nachzuweisen.

  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes erhöht sich die Erstattung auf 80%. Wird die Behandlung bis zum vollendeten 21.Lebensjahr abgeschlossen, werden weitere 20% erstattet. Ab dem vollendeten 21.Lebensjahr ist zusätzlich für die letzten 3 Jahre eine professionelle Zahnreinigung nachzuweisen.
  • Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Versicherungsjahr zu 100%, max. 125,-EUR pro Behandlung erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.-12.Monat
  • 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
  • 2.000,-EUR im 1.-36.Monat
  • 3.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 60%.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren