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ottonova

Study Free

Selbstbehalt 0 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Zweibettzimmer
76 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

0 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:

  • bis zum 5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 550,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten.
Psychotherapie

100% für 25 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 500,-EUR kostet oder
  • ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
  • das Hilfsmittel zur Erstversorgung nach einem Unfall oder einem Notfall bezogen wird.

Sonst werden 60% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
  • 4.000,-EUR für Hörimplantate pro Ohr
  • 4 Paar orthopädische Schuhe innerhalb von 36 Monaten. Pro Paar 100,-EUR Selbstbeteiligung.
  • 2 Paar Einlagen innerhalb von 36 Monaten.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Innere- und Allgemeinmedizin, einen Arzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hausarzt, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Arzt für Psychotherapie und/oder Psychiatrie, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.

Alternativ kann der Concierge Service des Versicherers genutzt werden, der einer sofortigen Facharztbehandlung zustimmen kann.

  • 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Stehen keine schulmedizinischen Methoden zur Verfügung, werden auch von der Schulmedizin nicht anerkannte Methoden erstattet.
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden 100% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt oder nach Zusage durch den Concierge Service des Versicherers erfolgt, sonst 80%.

Erstattet werden 100% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt oder nach Zusage durch den Concierge Service des Versicherers erfolgt, sonst 80%.

Keine Impfungen für Auslandsreisen oder zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Psychotherapie

100% für 25 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:

  • bis zum 5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung bis zum vollendeten 21.Lebensjahr 100% Erstattung.
  • Professionelle Zahnreinigung wird einmal pro Versicherungsjahr zu 100%, max. 125,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.-12.Monat
  • 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
  • 2.000,-EUR im 1.-36.Monat.
Zahn Heil- & Kostenplan

Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren