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ottonova

Study Smart

Selbstbehalt 0 €
Zahnersatz 70 %
Unterbringung Zweibettzimmer
74 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

0 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 60 Monaten.
Psychotherapie

100% für 25 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 50%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 500,-EUR kostet oder
  • ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
  • das Hilfsmittel zur Erstversorgung nach einem Unfall oder einem Notfall bezogen wird.

Sonst werden 60% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
  • 4.000,-EUR für Hörimplantate pro Ohr
  • 4 Paar orthopädische Schuhe innerhalb von 36 Monaten. Pro Paar 100,-EUR Selbstbeteiligung.
  • 2 Paar Einlagen innerhalb von 36 Monaten.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Innere- und Allgemeinmedizin, einen Arzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hausarzt, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt, einen Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.

Alternativ kann der Concierge Service des Versicherers genutzt werden, der einer sofortigen Facharztbehandlung zustimmen kann.

  • 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Stehen keine schulmedizinischen Methoden zur Verfügung, werden auch von der Schulmedizin nicht anerkannte Methoden erstattet.
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden 100% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt oder nach Zusage durch den Concierge Service des Versicherers erfolgt, sonst 80%.

Erstattet werden 100% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt oder nach Zusage durch den Concierge Service des Versicherers erfolgt, sonst 80%.

Keine Impfungen für Auslandsreisen oder zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Psychotherapie

100% für 25 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 50%.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

70 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

70 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden 100% erstattet.
  • Professionelle Zahnreinigung wird einmal pro Versicherungsjahr zu 100%, max. 80,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.-12.Monat
  • 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
  • 1.500,-EUR im 1.-36.Monat.
Zahn Heil- & Kostenplan

Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren