A80, S101, Z60
- Selbstbehalt
- 350 €
- Zahnersatz
- 60 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen350 €
Alte Welt
Bisex
geschlossen
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Sehhilfen im Rahmen der Erstattung für ambulante Behandlung ab Vollendung des 16.Lebensjahres zu 70% bis 1.000,-EUR (für Kinder, Schüler und Studenten bis 500,-EUR), darüber zu 100%. Pro Sehhilfe max. 130,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden kleine Hilfsmittel (Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, Fußeinlagen, orthopädische Schuhe, Gehhilfen) und große Hilfsmittel (Hörhilfen, Sprechgeräte, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Krankenfahrtstühle). Erstattung zusammen mit ambulanter Behandlung ab Vollendung des 16.Lebensjahres zu 70% bis 1.000,-EUR (für Kinder, Schüler und Studenten bis 500,-EUR), darüber hinaus zu 100%. Pro Hilfsmittel max. 500,-EUR für große und max. 130,-EUR je kleines Hilfsmittel. Leistungen je Hilfsmittel alle 2 Kalenderjahre einmal.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Facharzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.
70 %
70 %
35 %
70 %
BSN, BSNZ: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 1.000,-EUR zu 70% erstattet.
BSNZ: Erstattet werden 70% der jährlich 1.000,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträge für
BSN, BSNZ: Keine Summenbegrenzung.
BSN, BSNZ: Nicht erforderlich.
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