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R+V

PA0

Selbstbehalt 0 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
52 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

0 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren.
Psychotherapie

60% für max. 20 Sitzungen pro Jahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

60% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistümpfe, Fußeinlagen, orthopädische Schuhe, Gehhilfen, Hörhilfen, Sprechgeräte, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Krankenfahrstühle (jeweiliges Hilfsmittel im Kalenderjahr max. einmal).

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, Hebammen und Entbindungspfleger, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 60% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach werden die Aufwendungen zu 100% erstattet (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).
  • 60% der ortsüblichen Kosten bei Behandlung im europäischen und außereuropäischen Ausland; in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftraumes mindestens die Leistungen, die in Deutschland zu erbringen gewesen wären, aber max. die tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

60% für max. 20 Sitzungen pro Jahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 20 Tage pro Kalenderjahr.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

60 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung in Deutschland
  • 60% für Zahnbehandlung außerhalb von Deutschland
  • 60% für Zahnersatz: Prothesen, Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Verblendungen und Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen).
  • 60% für Kieferorthopädie bis zum vollendetem 21.Lebensjahr.
Summenbegrenzung

Die Erstattung bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:

  • 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren