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VRK

Premium1S

Selbstbehalt 300 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Einzelbettzimmer
84 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

300 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 600,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren (max. 750,-EUR bei Wahl eines Kooperationspartners)
  • max. 500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge.
Psychotherapie

Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden Hilfsmittel in Standardausführung bis zu einem Betrag von 1.200,-EUR zu 100%, darüber hinaus zu 90%, zu 100%, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 500,-EUR für Perücken
  • 1.250,-EUR für Schlafapnoegeräte
  • 1.500,-EUR für Hörhilfen
  • 1.250,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr
  • 2.500,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 5.000,-EUR für Sitzschalen
  • 15.000,-EUR für Prothesen
  • 3 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Mitversichert sind Akupunktur, Akupressur, ausleitende Verfahren, bioenergetische Medizin, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung, Homöopathie, Neuraltherapie, Osteopathie, Ozontherapie, Reflexzonenmassage, Sauerstoff-Therapie und Shiatsu.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.

Erstattet werden 100% für

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen
  • Grippeschutzimpfungen
  • Zeckenschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Diphterie, Tollwut und Wundstarrkrampf.

Erstattung für Reiseschutzimpfungen und Präventionskurse zusammen max. 100,-EUR pro Kalenderjahr.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 30 Tage pro Kalenderjahr. Ohne Begrenzung bei Wahl einer Kooperationsklinik.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, zu 90% bei Wahl eines Kooperationspartners
  • Professionelle Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren