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A0, ML, S3
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 100 %
- Unterbringung
- Mehrbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen600 €
Neue Welt
Unisex
offen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Erstattet werden
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel in Standardausführung bis zu einem Betrag von 1.200,-EUR zu 100%, darüber hinaus zu 90%, zu 100%, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Mitversichert sind Akupunktur, Akupressur, ausleitende Verfahren, bioenergetische Medizin, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung, Homöopathie, Neuraltherapie, Osteopathie, Ozontherapie, Reflexzonenmassage, Sauerstoff-Therapie und Shiatsu.
Nein
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden 100% für
Erstattung für Reiseschutzimpfungen und Präventionskurse zusammen max. 100,-EUR pro Kalenderjahr.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Facharzt
Einzelbettzimmer
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Max. 30 Tage pro Kalenderjahr. Ohne Begrenzung bei Wahl einer Kooperationsklinik.
100 %
80 %
80 %
80 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Nicht erforderlich.
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