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VRK

Select 1200

Selbstbehalt 1.200 €
Zahnersatz 70 %
Unterbringung Zweibettzimmer
74 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

1200 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

300,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen sowie bei medizinischer Notwendigkeit für Entspiegelung und spezielle Glasarten.

Psychotherapie

80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen (bis 1.250,-EUR Rechnungsbetrag pro Gerät), Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Beatmungsgerät (bis 1.250,-EUR Rechnungsbetrag), Coagu-Check-Gerät, Überwachungsmonitore, Blutzuckermessgerät, Stoma-Versorgungsartikel, Prothesen-BH und -Badeanzug (50% Eigenanteil), Krankenfahrstühle (bis 2.000,-EUR Rechnungsbetrag), Bandagen, Geh- und Stützapparate, Kunstglieder, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, orthopädischen Schuhe (max. 3 Paar pro Kalenderjahr) und Einlagen (max. 3 pro Kalenderjahr), Sehimplantate (bis 10.000,-EUR Rechnungsbetrag), Leihe eines Hilfsmittels und weitere Hilfsmittel um Schäden zu begrenzen oder vermeiden.

100% Erstattung, wenn Bezug über Kooperationspartner erfolgt oder der Rechnungsbetrag unter 100,-EUR liegt, sonst zu 80%.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt oder einen Vertragsarzt des Versicherers erfolgt
  • 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (Erstbehandlung ist durch Erstbehandlungsrechnung zu belegen).

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und übliche ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.

Erstattet werden 100% für

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen
  • Grippeschutzimpfungen
  • Zeckenschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Diphterie, Tollwut und Wundstarrkrampf.

Erstattung für Reiseschutzimpfungen und Präventionskurse zusammen max. 100,-EUR pro Kalenderjahr.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 30 Tage pro Kalenderjahr. Ohne Begrenzung bei Wahl einer Kooperationsklinik.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

70 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

70 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 3), Inlays, Onlays, Implantate (max. 6 Implantate im Oberkiefer, max. 4 Implantate im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet, zu 70%, wenn ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird, oder bei Wahl eines Kooperationspartners. Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 80% erstattet. Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
  • Für Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zusammen max. 250,-EUR pro Kalenderjahr erstattet.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren