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VRK

SelectU3

Selbstbehalt 1.500 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Zweibettzimmer
71 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

1500 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren (max. 350,-EUR bei Wahl eines Kooperationspartners)
  • max. 500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge.
Psychotherapie

80% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. 90% bei Wahl eines Kooperationspartners.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden Hilfsmittel in Standardausführung bis zu einem Betrag von 1.200,-EUR zu 80%, darüber hinaus zu 100%, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 500,-EUR für Perücken
  • 1.250,-EUR für Schlafapnoegeräte
  • 1.500,-EUR für Hörhilfen
  • 1.250,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr
  • 2.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 3.000,-EUR für Sitzschalen
  • 10.000,-EUR für Prothesen
  • 3 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt, einen Not- oder Bereitschaftsarzt oder einen Vertragsarzt des Versicherers erfolgt
  • 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (Erstbehandlung ist durch Erstbehandlungsrechnung zu belegen)
  • 100% bei einer Notfallbehandlung während einer Reise (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
  • die im Hufelandverzeichnis aufgeführten Behandlungen.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und übliche ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.

Erstattet werden 100% für

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen
  • Grippeschutzimpfungen
  • Zeckenschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Diphterie, Tollwut und Wundstarrkrampf.

Erstattung für Reiseschutzimpfungen und Präventionskurse zusammen max. 100,-EUR pro Kalenderjahr.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

80% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. 90% bei Wahl eines Kooperationspartners.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 30 Tage pro Kalenderjahr. Ohne Begrenzung bei Wahl einer Kooperationsklinik.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays, Implantate (max. 6 Implantate im Oberkiefer, max. 4 Implantate im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet, zu 70% bei Wahl eines Kooperationspartners
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. Bei Wahl eines Kooperationspartners zu 80% bei Zahnersatz und zu 90% bei Kieferorthopädie
  • Professionelle Zahnreinigung wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren